26.Corona-Schutzverordnung und Warnstufen-System

Gepostet von Marc Happel

Jugendleiter, Trainer und Hygienebeauftragter aus Gückingen. Ausbildung: Trainer-C Kinder u. Jugend

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15. September 2021

Seit letzten Sonntag (12.09.21) gilt in Rheinland-Pfalz das neue Warnstufen-System, welches massiven Einfluss in den nächsten Wochen und Monaten auf den Trainings- und Spielbetrieb, sowie auf die Zuschauer nehmen wird.

Neu ist dabei die Testpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich. Zuschauer von Spielen müssen folglich einen Nachweis über ihre Impfung, ein Genesenen-Zertifikat oder ein negatives Testergebnis* vorweisen.
*Der sogenannte „Selbst-Test“ zu Hause reicht laut Verordnung nicht mehr aus und kann nicht akzeptiert werden! Es gelten nur zertifizierte Antigen Tests oder PCR Test, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

Dies gilt für alle Zuschauer im Senioren und Jugendbereich incl. begleitender Eltern.

Ebenfalls ist im Trainings- und Spielbetrieb bei der aktuellen Warnstufe 1 die maximale Anzahl von nicht-immunisierten Personen auf 25 begrenzt.
Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Teilnehmerzahl auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen.

Dementsprechend bitten wir alle Gäste auf den Sportstätten der JSG Lahn die notwendigen Nachweise immer griffbereit zu haben.
Ohne Nachweis können wir keinen Zutritt zu unseren Sportgeländen oder Verkauf gewähren.

Außerdem bitten wir das Abstandsgebot einzuhalten.

In den Umkleidekabinen gilt Maskenpflicht.

Der Fußballverband Rheinland hat hierzu noch die folgenden Informationen veröffentlicht.

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